Arzthaftung
Wir vertreten sowohl Patientinnen/Patienten als auch Ärzte. Bei der Vertretung von Patienten nehmen wir zunächst Einsicht in Krankenunterlagen und anhand dieser Unterlagen wird eine Besprechung mit dem Mandanten durchgeführt. Nach der medizinischen Auswertung beginnt sodann das Abwägen über Chancen und Risiken eines Verfahrens.
News
20.06.2011 12:56
Magenband-OP, Erstattungsfähigkeit durch Krankenkasse
Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 31.08.2010 (S 40 KR 313/07) bestimmt, dass die...
Kat: Medizinrecht, Versicherungsrecht
20.04.2011 15:10
Arbeitnehmerrechte am Uniklinikum Gießen/Marburg gestärkt
Durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden die Rechte von Arbeitnehmern...
Kat: Arbeitsrecht, Medizinrecht
04.02.2011 13:09
Sorgfaltspflichten einer Reha-Klinik
Das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 26.01.2011, Az. 2 O 2278/08) hatte darüber zu entscheiden,...
Kat: Medizinrecht