Die Abwicklung von Verkehrsstreitigkeiten gehört zum Alltag unserer seit 1927 bestehenden Kanzlei in Gießen.

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten und in Strafverfahren anlässlich eines Verkehrsdeliktes ist unser Anliegen. Dabei ist zu beachten, dass der Verkehrsunfall, die Ordnungswidrigkeit und die Verkehrsstrafdelikte oftmals eng zusammenhängen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Alkohol steht. Oftmals müssen dann auch verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein oder dem Führerscheinentzug geprüft werden.

Das Verkehrsrecht umfasst daher im Wesentlichen folgende Komplexe:

Verkehrsstrafrecht

  • Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
  • Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Fahrerflucht)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Ordnungswidrigkeiten

  • Bußgeldverfahren mit entsprechenden Folgen wie Bußgeld und/oder Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Auferlegen eines Fahrverbotes und Fahrtenbuches

Schadensersatzrecht

  • Wer zahlt nach einem Verkehrsunfallschaden Schadenersatz?
  • Ansprüche bei Tötung oder Verletzung, wie Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld
  • Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung, Abschleppkosten

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung als Fachanwalt für Verkehrsrecht sind wir in der Lage, die Rechtslage richtig einzuschätzen und sie kompetent in allen Fragen rund um den Straßenverkehr zu betreuen.

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